Aufschaltung von Aufzugsnotrufsystemen
Jeder kennt diesen „berühmt, berüchtigten“ Alarmknopf in jeder Aufzugskabine von dem man immer hofft dass man ihn niemals braucht, und wenn dann doch, dass er auch wirklich funktioniert.
Aber was passiert wenn man diesen Knopf drückt?
Das Personennotrufsystem wählt eine vorprogrammierte Rufnummer und meldet mittels eindeutiger Identnummer den Notruf an die nachgeschaltete Alarmempfangsstelle (AES). Mittels dieser Identnummer identifiziert die Software den Aufzug mit;
- Standort der Anlage,
- Typ und Fabriknummer der Anlage,
- Name des beauftragten Aufzugwärters zur Personenbefreiung.
Nun wird die vorher festgelegte Alarmkette in Gang gesetzt. Dazu werden alle benannten Personen, Einrichtungen oder Firmen benachrichtigt um die havarierte Person(en) so schnell als möglich aus Ihrem „Gefängnis“ zu befreien.
Wer ist der Aufzugswärter zur Personenbefreiung?
Der Aufzugswärter ist eine sachlich und fachlich befähigte Person (in unserem Fall durch den TÜV Rheinland geschult und geprüft) welche neben den sachlichen und fachlichen Befähigungen auch die zur Befreiung nötigen Werkzeuge mitführt. Diese Person kann grundsätzlich jeder sein, welcher eben diese Schulung und Prüfung durch ein akkreditiertes Schulungszentrum absolviert hat. In unserem Fall sind dies, Mitarbeiter/innen des mobilen Serviceteam´s der Pro-Secur. Hier werden auf den Fahrzeugen durch eben diese geschulten Personen alle nötigen Werkzeuge, Unterlagen und Absperrmaterialien mitgeführt um eingeschlossene Personen sach- und fachgerecht zu bergen, den Aufzug ohne Beschädigungen zu öffnen und anschließend so zu Sperren, dass von diesem keine Gefahr mehr ausgehen kann.
Was passiert mit dem defekten Aufzug?
Der Aufzugswärter meldet die „außer Betriebnahme“ an den Aufzugsbetreiber welcher seinerseits umgehend einen Techniker entsendet um den Aufzug instand zu setzen und wieder in Betrieb zu nehmen. Dazu sind eine Reihe sicherheitsrelevanter Prüfungen vorzunehmen, welche ausschließlich durch den Aufzugsmonteur getätigt werden dürfen. Daher wird ein Aufzugswärter nach einer Befreiung den havarierten Aufzug niemals wieder in Betrieb nehmen, da dieser sich kein genaues Bild des Schadens machen kann und dies zu Gefährlich wäre.
Wer koordiniert dies alles?
Ganz Einfach. Wir !
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